Abwassergebühren – nach neuester Rechtsprechung ist die aktuelle Berechnung der Abwassergebühren rechtswidrig.
Eine jahrzehntelange Rechtsprechung wurde mit der letzten Entscheidung des OVG Münster aufgegeben. In den Medien werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, gegen entsprechende Bescheide über Grundbesitzabgaben der Kommunen vorzugehen. Das Urteil vom 17.05.2022 ist noch nicht rechtskräftig und ist online (https://www.justiz.nrw/, Az.: 9 A 1019/20) einsehbar.
Die CDU-Fraktion bittet vorsorglich schon jetzt die Bottroper Verwaltung um Aufklärung, wie die Bürgerinnen und Bürger mit den Thema umgehen sollen. Natürlich vor dem Hintergrund, eigene Ansprüche nicht zu verwirken und die Verwaltung nicht mit Änderungsanträgen und Einsprüchen lahm zu legen.